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FAQ zur Preisanpassung zum 01.04.2024

Warum ist diese Preisanpassung notwendig?

Die Bundesregierung hatte ursprünglich geplant, zur Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte 2024 einen Zuschuss von 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zu gewähren. So sollten die Entgelte gedrückt und Privathaushalte und Unternehmen entlastet werden.

Aufgrund der geänderten haushaltsrechtlichen Lage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist diese Regelung nun wieder aufgehoben worden. Daher gaben die Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW Mitte Dezember die Erhöhung der Übertragungsnetzentgelte für das Jahr 2024 bekannt. Die Steigerung der Netzentgelte liegt im Durchschnitt bei 6,43 ct/kWh und haben sich somit mehr als verdoppelt.

In Folge des Anstiegs der Übertragungsnetzentgelte erhöht sich nachträglich auch die § 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage (bisher mit 0,403 ct/kWh veranschlagt auf 0,643 ct/kWh) für das Lieferjahr 2024.

Die Netzentgelte und die StromNEV-Umlage werden über Ihre Stromrechnung in gleicher Höhe eingezogen. Wir möchten betonen, dass wir als Energieversorger keinen Einfluss auf diese Preiserhöhung haben.

 

Warum wieder nach oben, die Preise am Markt sinken doch weiter…?

Die Preisanpassung ist mit der Preiserhöhung aus 2022 oder der Preissenkung aus 2023 nicht zu vergleichen. Die Preisanpassungen Ende 2022 sowie die Preissenkung Ende 2023 waren sehr stark marktgetrieben. In den Jahren 2022 und 2023 führten die volatilen Energiemärkte zu außergewöhnlichen Belastungen innerhalb unseres vorrausschauenden und risikoarmen Beschaffungsleitfadens. Für 2023 schlug das Pendel nach oben, für 2024 wieder nach unten aus. Auch wenn sich im Jahr 2024 dieser Trend fortsetzt, können wir aufgrund der langfristigen Strategie erst 2025 wieder reagieren und dann (voraussichtlich) die Preise weiter senken. Dies kann heute allerdings nicht seriös garantiert werden.

 

Warum wurde dieser Anstieg nicht schon bei der Preissenkung zum 01.01.2024 berücksichtigt?

Die Preissenkung zum 01.01.2024 wurde unsererseits bereits Mitte November kommuniziert. Die neu kalkulierten Preise ergaben sich aus der uns damals bekannten Gültigkeit des Einkaufspreises, der staatlichen Abgaben, Steuern und Umlagen sowie den damals gültigen Netzentgelten Ihres örtlichen Verteilnetzbetreibers. Die Kommunikation des Wegfalls des Bundeszuschusses an die Öffentlichkeit erfolgte im Dezember 2023, was zur Folge hatte, dass die einzelnen Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber die Neukalkulation auf den Weg brachten und erst mit zeitlichem Versatz die neu errechneten Entgelte für uns wirksam wurden.

 

Warum können Sie die Erhöhung nicht selbst tragen?

Unsere Endkundenpreise sind immer mit sehr spitzem Bleistift kalkuliert. Das wettbewerbliche Umfeld lässt vertrieblich keine starken Gewinnmargen und Risikopuffer in der Preiskalkulation zu. Dies führt dazu, dass bei unvorhergesehen Änderungen, auf welche wir keinerlei Einfluss haben, Anpassungen in beide Richtungen vorgenommen werden.

Da diese Erhöhung bereits zum 01.01.2024 greift, wir aber die Preise erst zum 01.04.2024 erhöhen, tragen wir die gestiegenen und an uns weiterverrechneten Kosten des ersten Quartals bereits jetzt. Wir wollten hier keine unnötigen Schnellschüsse produzieren, sondern die neuen Sachverhalte und Kostenbelastungen genauestens prüfen. Um unsere Servicequalität, unseren regionalen Beitrag zur Energiewende sowie unsere Aufrechterhaltung und unseren Ausbau der örtlichen Infrastruktur nicht nachhaltig zu gefährden, müssen wir die zusätzlichen Belastungen leider ab dem 01.04.2024 weitergeben.

 

Wie wirkt sich das Ganze auf die Preisgestaltung im Jahr 2025 aus?

Inwieweit die Bundesregierung die Höhe der Übertragungsnetzentgelte stabilisiert und subventioniert, kann heute keiner seriös vorhersagen. Dies wird dann erste rund um die Beratungen zum Bundeshaushalt 2025 beschlossen. Sollte die Stabilisierung für 2025 wieder nicht vorgesehen sein, wird dies hoffentlich frühzeitig kommuniziert und kann somit in unserer Preisgestaltung direkt Berücksichtigung finden.

 

Warum können andere Versorger die Preise stabil halten und geben die Kosten nicht weiter?

Die Einkaufsstrategien und Einkaufskonditionen der anderen Versorger sind uns nicht bekannt, von daher wissen wir auch nicht, inwieweit diese Risiken oder Zusatzmargen im Vorfeld bereits einkalkulieren. Versorger die gleichzeitig auch Grundversorger sind können solche Steigerungen über eine Anhebung der Grundversorgungspreise regulieren und müssen nicht jeden einzelnen Tarif erhöhen. Da wir diese Unterscheidung aber nicht vornehmen können, sondern im Tarifbereich jedes Kundensegment gleichstellen, besteht diese Möglichkeit der Kostenweitergabe nicht.