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THG-Prämie sichern

Sie sind Halter eines rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugs? Dann sichern Sie sich Ihren jährlichen CO2-Bonus, die THG-Prämie für Ihr E-Fahrzeug für 2024.

Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2 insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren. Unternehmen, wie zum Beispiel Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THQ-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung für jede Tonne CO2 fällig, die nicht eingehalten wurde. Mehr Infos zur gesetzlichen Grundlage und Umsetzung der THG-Quote finden Sie auf der Seite des Bundesumweltamtes.

E-Auto fahren, Geld verdienen! Drei einfache Schritte  bis zur Auszahlung. Wir kümmern uns zusammen mit unserem Partner carbonify um die Details.

Wer ist carbonify?
Carbonify ist ein Unternehmen was es sich zur Aufgabe gemacht hat das Klimaschutzinstrument “Treibhausgasminderungsquote” (THG-Quote) für seine Partner und Kunden so leicht und transparent wie möglich zu gestalten. Dafür bündeln sie die THG-Quoten der Elektromobilität und verkaufen diese an Unternehmen der Mineralölindustrie. So wird dafür gesorgt, dass Geld aus der Mineralölindustrie in die Elektromobilität fließt und ein positiver Einfluss auf die Umwelt geschaffen wird. Die Software von carbonify übernimmt automatisiert die Abwicklung der THG-Quote für uns. 

THG Prämie
THG Icon Auto

E-PKW:

  • Gültig für E-Pkw
  • Klasse M1

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THG Icon Nfz

E-Nfz:

  • Gültig für E-Nutzfahrzeuge
  • Klasse N1

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THG Icon Leichtkraftrad

E-Scooter:

  • Gültig für E-Leichtkrafträder, E-Motorräder
  • Nur mit ZLB I

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Häufige Fragen zur THG-Quote

Sie fragen, wir antworten.

Jeder Fahrzeughalter (egal ob privat oder gewerblich) auf den ein oder mehrere rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Auto gekauft, geleased oder finanziert wurde, solange man als Halter im Fahrzeugschein steht. Grundsätzlich sind alle Fahrzeugklassen zum THG-Quotenhandel berechtigt. Voraussetzung ist jedoch eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Sinne der Zulassungsverordnung. Zulassungsfreie Kleinkrafträder Klassen L1e und L2e sind nicht zum THG-Quotenhandel berechtigt. Diese können nur über eine freiwillige Zulassung für den THG-Quotenhandel angemeldet werden.
Nein, Sie müssen kein Kunde sein. Alle Halter von E-Fahrzeugen können die THG-Quote beantragen.
Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.
Es werden ausschließlich ein aktueller Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und wenige persönliche Daten zum Abgleich der Halterschaft für die Beantragung Ihres Elektrofahrzeugs benötigt.
 

Beispiel:

1. Ein 80er E-Roller mit gültigem Fahrzeugschein: Der Roller ist für die THG-Prämie berechtigt.
2. Ein 50er E-Roller ohne Fahrzeugschein: Der Roller ist nicht für die THG-Prämie berechtigt. Wird das Fahrzeug freiwillig zugelassen, kann die THG-Quote beantragt werden.
Registrieren Sie sich im THG-Portal der Stadtwerke Landsberg und schließen Sie mit unserem Partner carbonify einen Vertrag über Ihre THG-Quote unter Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von carbonify. Sie übertragen hiermit die Rechte zur Vermarktung und Geltendmachung Ihrer THG-Quote(n) an carbonify. carbonify kümmert sich um die Bescheinigung Ihrer THG-Quote beim Umweltbundesamt. Nach Bestätigung Ihrer THG-Quote(n) durch das Umweltbundesamt wird carbonify die THG-Prämie ausbezahlen. carbonify vermarktet die THG-Quote auf eigenes Risiko.
Die THG-Prämie von unserem Kooperationspartner carbonify ist ein fest vereinbarter Betrag, den carbonify dem Fahrzeughalter eines reinen Elektrofahrzeuges für die vom Umweltbundesamt bestätigte THG-Quote bezahlt.
Die Treibhausgasminderungsquote darf nur einmal im Kalenderjahr geltend gemacht werden. Das Umweltbundesamt bescheinigt die Strompauschale pro Fahrzeug jährlich vollständig an den ersten Antragssteller. Bei einem unterjährigen Verkauf hat der neue Halter des Fahrzeugs keine Berechtigung die THG-Quote für das gleiche Quotenjahr nochmals zu beantragen.
Die THG-Quote kann geltend gemacht werden, falls das Elektrofahrzeug mindestens einen Tag auf Sie zugelassen ist, beziehungsweise war. Zudem darf kein Dritter die THG-Quote für das gleiche Kalenderjahr bereits geltend gemacht haben.
Die THG-Quote ist nur für rein batterieelektrische Fahrzeuge verfügbar. Plug-In-Hybride sind von der Regelung ausgenommen und können nicht für die THG-Quote angemeldet werden.
Laut der bundeseinheitlich abgestimmten Veröffentlichung des Landesamtes für Steuern aus Rheinland-Pfalz vom 10.5.2022 ist die Veräußerung der THG-Quote für Fahrzeuge im Privatvermögen (Privatfahrzeuge) nicht zu versteuern.
Für Fahrzeuge im Betriebsvermögen (Geschäftsfahrzeuge) gelten die allgemeinen steuerlichen Regelungen. Weder die Stadtwerke Landsberg noch carbonify dürfen eine Steuerberatung erbringen. Bitte besprechen Sie die Besteuerung Ihrer Geschäftsfahrzeuge mit Ihrem Steuerberater.
Die Bescheinigung der THG-Quote kann bis zum 15.11. des aktuellen Quotenjahres beim Umweltbundesamt beantragt werden. Aus organisatorischen Gründen können Sie die THG-Quote über carbonify nur bis zum 30.10. des aktuellen Jahres geltend machen. Das bedeutet, dass Sie die betreffende Zulassungsbescheinigung Teil I in lesbarer Art und Weise im THG-Portal bis 30.10. des aktuellen Jahres hochgeladen haben müssen.

Die THG-Quote für 2024 oder ein weiteres Folgejahr kann als Bestandkunde im Login-Bereich geltend gemacht werden. Hierzu wird es im vierten Quartal eine Funktion im Login-Bereich zur Geltendmachung der THG-Quote geben. Zudem informieren carbonify und die Stadtwerke Landsberg über diese Möglichkeit per E-Mail, sobald die Funktion aktiviert ist. Wichtig zu wissen: Die THG-Quote ist nur einmal pro Jahr und Fahrzeug vermarktbar. Falls Sie einen Jahreswagen oder älteren Gebrauchtwagen gekauft haben, kann es sein, dass der Vorbesitzer bereits die THG-Quote geltend gemacht hat. Sofern eine Registrierung für das Folgejahr bereits möglich ist, können Sie die THG-Prämie aber sofort wieder für das nächste Jahr einreichen, sodass carbonify den Antrag ab dem 01.01. des Folgejahres einreichen kann.
Theoretisch könnten Sie beim Umweltbundesamt eine THG-Quote beantragen und diese anschließend verkaufen. In der Praxis ist dies nicht zu empfehlen, denn Quotenverpflichtete können in der Praxis nur in großen Mengen einkaufen. carbonify bündelt Ihre Quote und gibt Ihnen die Chance, den bestmöglichen Preis zu erzielen.

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Ihre persönlichen Ansprechpartner:innen

Thomas Gotschlich

Thomas Gotschlich

Projektleiter Technischer Vertrieb