Verbraucherinformationen
Schlichtungsstelle Energie e. V. / Streitbeilegungsverfahren (Strom/Gas)
Zur Beilegung von Streitigkeiten, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie nach § 111b EnWG beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich zuvor an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 / 2757240 - 0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.
Übermittlung elektronischer und schriftformersetzender Dokumente gemäß Artikel 3 BayEGovG, Artikel 3a Abs. 2 BayVwVfG
Die Wasserversorgung und die Entwässerung durch die Stadtwerk Landsberg KU erfolgt auf öffentlich-rechtlicher Grundlage. In diesem Bereich stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation mit den Stadtwerken Landsberg KU zur Verfügung:
- Zur Übermittlung von Dokumenten in schriftformersetzender Form:
Versendung Ihres Widerspruchs als elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes (SigG) versehen ist, an folgendes Postfach: bebpo@stw-landsberg.de - Zur Übermittlung sonstiger Dokumente, bei denen keine Schriftform erforderlich ist:
wasser-abwasser@stw-landsberg.de