Eingabehilfen öffnen

Infothek

Im Januar endet wichtige Frist für Energie-Einspeiser

Im Januar endet wichtige Frist für Energie-Einspeiser
Für vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb genommene Erneuerbare-Energien-Anlagen ist bis 31. Januar kommenden Jahres ein Eintrag ins zentrale Marktstammdatenregister Pflicht.

Das Marktstammdatenregister erfasst als zentrales Register Daten zu sämtlichen Anlagen, die Strom und Gas einspeisen, ob aus erneuerbaren oder konventionellen Quellen. Für neuere Anlagen gilt: Wer seine Anlage nach dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen hat, muss den Marktstammdatenregister-Eintrag bereits einen Monat nach Inbetriebnahme vornehmen. 

Die Registrierung ist einfach: Unter www.marktstammdatenregister.de/MaStR können alle Daten eingegeben werden. Allein im Arbeitsgebiet der Stadtwerke Landsberg speisen derzeit rund 730 Anlagen Strom ins Netz ein, rund 400 von ihnen sind noch nicht registriert. Um den Netzausbau voranzutreiben und die Versorgungsqualität hoch zu halten, braucht es verlässliche Daten. Das Marktstammdatenregister bündelt diese in einer großen Datenbank, die der Öffentlichkeit zugänglich ist. Durch die einheitliche und einfache Erfassung wird die Qualität der energiewirtschaftlichen Daten erhöht, was wiederum der Optimierung energiewirtschaftlicher Prozesse dient. 

Das Marktstammdatenregister ist seit 1. Februar 2019 online und erfasst alle Einspeiseanlagen, darunter Neuanlagen sowie alle künftigen Änderungen an der Anlage. Wer seine Anlage bereits bei dem Netzbetreiber oder der Bundesnetzagentur im alten Anlagenregister registriert hat, muss dies noch einmal im neuen Marktstammdatenregister tun. 

Zu den regierungspflichtigen Anlagen gehören:


• Photovoltaik – von Plug-in-Anlagen am Balkon bis zum Solarpark
• Windenergieanlagen
• Wasserkraftwerke
• Biomasseanlagen
• Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen
• Energiespeicher
• Solaranlagen
• Stromspeicher
• Verbrennungsanlagen einschließlich KWK-Anlagen und Brennstoffzellen
• Anlagen zur Stromerzeugung aus Geo- oder Solarthermie, Grubengas, Klärschlamm
• Notstromaggregate (nur wenn diese ortsfest sind und im Netzparallelbetrieb benutzt werden können)