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Entwässerung

Haus-/Netzanschluss & Grundstücksentwässerung

Sie benötigen einen Hausanschluss für die Entwässerung?

Um für Sie möglichst kostensparend zu arbeiten, fragen wir Sie nach allen Sparten. Denn es findet eine spartenübergreifende Planung, Preisermittlung, Bauüberwachung und Auftragsabrechnung von Netz-& Hausanschlüssen in den Sparten Strom, Wasser, Entwässerung, Fernwärme und Glasfaser statt. Doch nicht nur das: Wir prüfen extra für Sie auch die Anforderungen der Fremdsparten Gas und Telekommunikation.

Hier finden Sie Schritt für Schritt alle Informationen und Formulare, welche Sie für die Beantragung des Hausanschlusses benötigen:
Schritt für Schritt zum Haus-/Netzanschluss


Ihr Schutz gegen Rückstau aus dem Abwassernetz

Nichts ist schlimmer, als ein überfluteter Keller, um Sie künftig vor Überraschungen zu bewahren, finden Sie hier ein Infoblatt von uns:
Schutz gegen Rückstau aus dem Abwassernetz


Ihre Entwässerung auf dem Grundstück

Haben Sie ein Abwasserkanalsystem für Schmutz- oder Regenwasser auf Ihrem Grundstück? Und nun sollen wir das Abwasser über unser Entwässerungsnetz abnehmen? Das machen wir gern.

Doch vorab wird die Lage und Ausführung der Kanalhausanschlussleitung sowie der Anschluss am Revisionsschacht vor Ort von den Stadtwerken Landsberg bei der Abnahme der Grundstücksentwässerung geprüft und abgenommen.

Bitte denken Sie daran: Ein nicht ordnungsgemäß abgenommener Kanalhausanschluss muss mit einer Kanal-TV-Kamera untersucht werden. Die Kamerabefahrung haben Sie, als Grundstückseigentümer, selbstständig zu veranlassen. Dies übernimmt Ihr Fachbetrieb, der die Kanalerschließung durchgeführt hat. Bitte lassen Sie uns die Dokumentation der Untersuchung spätestens 14 Werktage nach Anschluss an den Kanal zukommen.

Der Nachweis der Dichtigkeit für die Grundleitungen bzw. Grundstücksanschlussleitung sind durch einen anerkannten Fachbetrieb zu belegen.

An alles gedacht? Hier finden Sie den Antrag zur Grundstücksentwässerung: Fertigstellungsanzeige und Antrag zur Abnahme der Grundstückentwässerung

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Beiträge & Satzungen

Die Stadtwerke Landsberg erheben für die Deckung ihres Aufwands für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung Beiträge auf Grundlage der jeweils geltenden Beitragssatzung.

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