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Wasser

Beiträge & Satzungen

Die Stadtwerke Landsberg erheben für die Deckung ihres Aufwands für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung Beiträge auf Grundlage der jeweils geltenden Beitragssatzung.
Wasserversorgung
pro m² Grundstücksfläche 0,90 € / m²
pro m² Geschossfläche 5,50 € / m²
 

jeweils zzgl. 7 % USt

Satzung Beiträge & Gebühren
Vierte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Zweite Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Erste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

Satzung Wasserversorgungseinrichtung
Erste Satzung zur Änderung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (Wasserababgabesatzung)
Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (Wasserababgabesatzung)

Kostensatzung
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten

Übermittlung elektronischer und schriftformersetzender Dokumente gemäß Artikel 3 BayEGovG, Artikel 3a Abs. 2 BayVwVfG

Die Wasserversorgung und die Entwässerung durch die Stadtwerk Landsberg KU erfolgt auf öffentlich-rechtlicher Grundlage. In diesem Bereich stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation mit den Stadtwerken Landsberg KU zur Verfügung:

  1. Zur Übermittlung von Dokumenten in schriftformersetzender Form:
    Versendung eines signierten elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes, bei der der Absender sicher im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz angemeldet ist, an folgende De-Mail-Adresse:
    behoerdenpost@stw-landsberg.de
  2. Zur Übermittlung sonstiger Dokumente, bei denen keine Schriftform erforderlich ist:
    wasser-abwasser@stw-landsberg.de

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