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Fünfseenlandstrom

Eine Marke der Stadtwerke Landsberg

Wir sind Ihr lokaler und zuverlässiger Energiepartner im Fünfseenland. Unser Ökostrom wird zu 100 % aus erneuerbaren Energien gewonnen, nachgewiesen durch Herkunftsnachweise und deren Entwertung beim Umweltbundesamt – garantiert von Ihren Stadtwerken Landsberg.

Sie finden uns im Kundencenter der Stadtwerke Landsberg sowie im Infopoint in Herrsching am Ammersee. Dort beraten wir Sie gerne persönlich zu unseren FünfseenlandStrom Pordukte der Stadtwerke Landsberg.

 

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Tarifrechner

FÜR VORREITER: Für alle, die flexibel auf die Strompreisentwicklungen reagieren möchten. Profitieren Sie von den Vorteilen einer dynamischen Preisgestaltung, die sich direkt an den Schwankungen des Energiemarkts orientiert. Hier geht es zum Dynamischen Stromtarif

 

Noch Fragen zur Energieversorgung?

Lesen Sie unsere FAQ

Erklärvideo: Ökostrom der Stadtwerke Landsberg

Fünfseenlandstrom

Warum FünfseenlandStrom?

Bei uns verbinden sich faire Strompreise mit einem Stromprodukt aus erneuerbaren Energien belegt durch Herkunftsnachweise und deren Entwertung beim Umwelt-bundesamt. Wir beziehen TÜV-zertifizierten Ökostrom aus Wasserkraftwerken des Ökostrom-Portfolios der KlimaInvest Green Concepts GmbH (KlimaInvest). Für dieses Portfolio wird ausschließlich Ökostrom von Erzeugern bezogen, die selbst keine Atom- oder Kohlekraftwerke betreiben. Bevorzugt stammt der Strom aus kleinen Wasserkraftanlagen, die die natürliche Fließgeschwindigkeit von Gewässern zur Stromerzeugung nutzen.

Die Zertifizierung durch den TÜV NORD bestätigt, dass der gelieferte Ökostrom die Anforderungen der TÜV-Verband-Basisrichtlinie „MB ENER 1304:2025-04-14 – Ökostromzertifizierung“ erfüllt. So entscheiden Sie sich für ein zertifiziertes Stromprodukt aus erneuerbaren Energien.

Stromkennzeichnung Zertifikat ansehen
Erklärvideo Ökostrom Siegel Ökostrom

INFOPOINT

Besuchen Sie uns in unserem Infopoint. Dort beraten wir Sie zu Stromtarifen der Marke Fünfseenlandstrom und Gasprodukten der Stadtwerke Landsberg. 

Seestraße 35
82211 Herrsching am Ammersee

Dienstag & Mittwoch: 10:00 bis 12:30 und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 15:00 bis 17:00 Uhr

PHOTOVOLTAIK


Sie sind auf der Suche nach einem unabhängigen und zuverlässigen Partner für innovative Photovoltaiklösungen? Sie suchen maßgeschneiderte Dienstleistungen, die Ihnen helfen, die Kraft der Sonne optimal zu nutzen? Egal, ob Sie ein Eigenheim besitzen oder ein gewerbliches Projekt planen, das engagierte Team unseres erfahrenen Partners Companion Energy steht Ihnen mit umfassender Beratung, professioneller Installation und erstklassigem Service zur Seite.

Mehr über Companion Energy
Companion plant, baut und realisiert seit 2010 maßgeschneiderte Photovoltaikanlagen für Gewerbe- und Privatkunden im Fünf-Seen-Land sowie südlich von München. Die innovativen Lösungen helfen Unternehmen, Gemeinden und Privathaushalten dabei, unabhängiger von konventionellen Energiequellen und damit auch von Preissteigerungen zu werden sowie ihren CO2 -Fußabdruck zu reduzieren. Dabei setzen sie auf höchste Qualität und Nachhaltigkeit, um gemeinsam mit Ihnen eine saubere, bezahlbare und verlässliche Energiezukunft zu gestalten. Bei ihren Planungen können sie auf ihre langjährige Erfahrung und das Wissen um die neueste Technik zurückgreifen.

Entdecken Sie, wie einfach es ist, auf erneuerbare Energien umzusteigen und gleichzeitig Ihre Energiekosten zu senken. Mit Companion Energy profitieren Sie nicht nur von modernster Technologie, sondern auch von deren Expertise in der Planung und Umsetzung Ihrer individuellen Photovoltaikanlage.  Lassen Sie uns gemeinsam eine nachhaltige Zukunft gestalten – für Sie und für die Umwelt! Kontaktieren Sie uns noch heute und erfahren Sie mehr!

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Sven-Robert Kundiger

Sven-Robert Kundiger

Privatkundenvertrieb und Marketingmanagement

Häufige Fragen zum Ökostrom & Erdgas

Sie fragen, wir antworten.

Auch als Ökostromanbieter beschaffen wir den Strom für unsere Kundinnen und Kunden zu marktüblichen Konditionen über unsere Vorlieferanten. Diese beziehen den Strom im europäischen Strommarkt. Die Beschaffungskosten orientieren sich dabei an den aktuellen Marktpreisen und unterscheiden sich grundsätzlich nicht von denen konventioneller Stromanbieter. Herkunftsnachweise für die Ökostromeigenschaft.

Damit unser Ökostromprodukt den Bezug erneuerbarer Energien nachweist, erwerben und entwerten wir zusätzlich Herkunftsnachweise. Diese bestätigen, dass eine entsprechende Strommenge aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt und in das europäische Stromnetz eingespeist wurde. Herkunftsnachweise sind das europaweit anerkannte Nachweissystem für die Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien.

In Zusammenarbeit mit der KlimaInvest Green Concepts GmbH verwenden wir Herkunftsnachweise aus europäischen Wasserkraftanlagen.

Seit dem 1. Januar 2024 ist unser Ökostromprodukt zudem TÜV NORD-zertifiziert – ohne zusätzliche Kosten für unsere Kundinnen und Kunden. Die Zertifizierung bestätigt die Einhaltung der zugrunde liegenden Prüfkriterien für das angebotene Ökostromprodukt.

Bei der Auswahl der Herkunftsnachweise legen wir Wert darauf, dass diese aus europäischen Wasserkraftanlagen stammen. So können wir unseren Kundinnen und Kunden ein zertifiziertes Ökostromprodukt anbieten.

Hier Wenn Sie mehr über Herkunftsnachweise und deren Funktion erfahren möchten, finden Sie hier ein anschauliches Video des Umweltbundesamtes zum Thema Herkunftsnachweise. 

WELCHE ANGABEN SIND AUF EINEM HERKUNFTSNACHWEIS ENTHALTEN?
Herkunftsnachweise (HKN) belegen, wie und wo Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Neben allgemeinen Angaben zum Ausstellungsdatum, dem Ausstellungsland und der erzeugten Strommenge, enthält jeder HKN auch detaillierte Angaben zur Erzeugungsanlage. Ergänzend dazu sind auch freiwillige Angaben zur speziellen Art und Weise der Anlage oder der Stromproduktion möglich. (Quelle: Umweltbundesamt)

AUS WELCHEN LÄNDERN DÜRFEN HERKUNFTSNACHWEISE BEZOGEN WERDEN?
Herkunftsnachweise (HKN) können nach ihrer Ausstellung innerhalb Deutschlands, aber auch über Ländergrenzen hinweg europaweit und unabhängig von Strom gehandelt werden. Im Vergleich zur Ökostromnachfrage existieren derzeit noch wenige Herkunftsnachweise aus deutschen Anlagen. Aus diesem Grund bieten viele Stromlieferanten in Deutschland Stromprodukte mit Herkunftsnachweisen aus weiteren Ländern an, die Teil der Energiegemeinschaft sind. (Quelle: Umweltbundesamt)

BELEGEN HERKUNFTSNACHWEISE, DASS ÖKOSTROM AUS MEINER STECKDOSE FLIESST?
Physisch fließt aus Ihrer Steckdose ein sogenannter Stromnetz-Mix: Sobald Strom – egal aus welcher Quelle – ins öffentliche Netz eingespeist wird, vermischen sich die Elektronen unweigerlich. Das bedeutet, dass neben Strommengen aus erneuerbaren Energien auch Strommengen aus anderen Energiequellen Teil des Strommixes sind. Wenn Sie Ökostrom beziehen, passiert Folgendes: Für jede Kilowattstunde, die Sie verbrauchen, wird ein sogenannter Herkunftsnachweis (HKN) gekauft und entwertet. Dieser Nachweis belegt verbindlich, dass genau diese Strommenge aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das öffentliche Netz eingespeist wurde. Mit dem Bezug von Ökostrom leisten Sie also einen direkten Beitrag dazu, dass mehr regenerative Energie produziert und ins Stromnetz eingespeist wird – auch wenn physisch ein Mix aus Ihrer Steckdose kommt. (Quelle: Umweltbundesamt)

Wenn Sie mehr über Herkunftsnachweise und deren Funktion erfahren möchten, finden Sie hier hier ein anschauliches Video des Umweltbundesamtes zum Thema Herkunftsnachweise. 

In der Regel dauert der Versorgerwechsel 14 Tage ab Auftragseingang. Bitte beachten Sie, dass bei einem Wechsel des Stromanbieters die Vertragslaufzeiten Ihres bisherigen Versorgers berücksichtigt werden müssen. Viele Anbieter haben Mindestvertragslaufzeiten, die eingehalten werden müssen, bevor ein Wechsel möglich ist. Sobald der Wechsel vom Netzbetreiber bestätigt wurde, senden wir Ihnen die Vertragsbestätigung mit dem Datum des Belieferungsbeginns zu. 

Ab dem 1. Januar 2026 muss der technische Wechsel des Stromlieferanten in Deutschland innerhalb von 24 Stunden und an jedem Werktag möglich sein. Dies basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 20a EnWG).Der 24h-Lieferantenwechsel ermöglicht es Verbrauchern, unter Berücksichtig der Vertragslaufzeiten, ihren Stromanbieter innerhalb eines Werktages zu wechseln. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr mehrere Wochen auf die Umstellung warten müssen – Ihr neuer Vertrag beginnt bereits am nächsten Werktag nach Bestätigung des Wechsels.


Nein, wir kündigen für Sie zum gewünschten Wechseltermin oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Sollten Sie jedoch bereits vor Antragsstellung selbst bei Ihrem Versorger gekündigt haben, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.
Nein, ein Anbieterwechsel ist für Sie generell kostenlos, auch Ihr bisheriger Versorger wird dafür keine Kosten in Rechnung stellen.
Der Wechsel geschieht für Sie unmerklich und reibungslos. Die durchgängige Belieferung ist während des gesamten Anbieterwechsels garantiert.
Ab Februar zahlen Sie monatlich einen Abschlagsbetrag. Das heißt es sind pro Jahr 11 Abschläge fällig. Warum erst ab Februar? Ihr Abschlag errechnet sich durch die Jahresendabrechnung, welche Sie erst Ende Januar erhalten. Damit Ihr Konto im Januar nicht mit einem Ihnen noch unbekannten Betrag belastet wird, haben die Stadtwerke Landsberg auf eine Abschlagszahlung ab Februar umgestellt.
Nein, die Anlage in Ihrem Haus, oder Ihrer Wohnung bleibt unangetastet. Beim Versorgerwechsel fallen keinerlei Arbeiten an der Technik an.
Im Falle eines Umzuges bitten wir Sie uns innerhalb von 6 Wochen nach Ihrem Umzug eine schriftliche Ummeldung zukommen zu lassen. In dieser sollte enthalten sein: Auszugsdatum mit Zählerstand, neue Adresse und Einzugsdatum des neuen Objekts mit Zählerstand. Sollte an Ihrer neuen Anschrift eine Versorgung durch die Stadtwerke nicht möglich bzw. von Ihnen nicht gewünscht sein, bitten wir Sie uns innerhalb der 6 Wochen eine Kündigung zukommen zu lassen.
Bei einer Störung bitten wir Sie, sich mit Ihrem zuständigen Netzbetreiber in Verbindung zu setzen. Sollte Ihnen dieser nicht bekannt sein, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Warum steigt der Grundpreis im Vergleich zu 2024?

Die Inflation treibt gesamtgesellschaftlich die fixen und variablen Kosten, sodass auch wir leider entsprechende Anpassungen vornehmen müssen. Neben den im Grundpreis verankerten Fixkosten, wie Messdienstleistung, Messtellenbetrieb oder netzeigenen Grundpreisen, müssen auch wir als Ihr regionaler Lieferant Fixkosten pauschal vorhalten, um Ihnen hier den bestmöglichen Service bieten zu können. Dazu gehören neben der hauseigenen IT-Infrastruktur, z. B. auch unser geschultes Servicepersonal um Ihnen telefonisch, persönlich oder per Mail mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Warum wird in diesem Jahr kein Bonus ausgezahlt?

Die Bonuszahlung aus dem Jahr 2023 für 2024 war eine einmalige Treue-Bonus Aktion für unsere Bestandskunden, welche uns in den äußerst herausfordernden Zeiten partnerschaftlich zur Seite gestanden sind. Wir kalkulieren unsere Strom- und Erdgaspreise immer am möglichen, für uns noch wirtschaftlich darstellbaren Kalkulationslimit, sodass für Sie als Kunde vollständige Transparenz herrscht. Versteckte Vertragsklauseln oder missverständliche Bonus-Versprechen gibt es bei uns nicht.

Warum senken wir nicht so stark wie (vielleicht) andere Versorger?

Die Einkaufsstrategien und Einkaufskonditionen der anderen Versorger sind uns nicht bekannt, von daher wissen wir auch nicht, inwieweit diese Risiken oder Zusatzmargen im Vorfeld bereits einkalkulieren. Versorger die gleichzeitig auch Grundversorger sind können solche Steigerungen über eine Anhebung der Grundversorgungspreise regulieren und müssen nicht jeden einzelnen Tarif erhöhen. Da wir diese Unterscheidung, aufgrund unseres derzeit nicht vorhandenen Grundversorgerstatus, aber nicht vornehmen können, sondern im Tarifbereich jedes Kundensegment gleichstellen, besteht diese Möglichkeit der Kostenweitergabe leider nicht.

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass eine vorausschauende, risikoaverse Beschaffungsstrategie langfristig zum Erfolg führt. Sicherlich kann das Eingehen eines kurzfristigen Risikos zu unerwarteten Erfolgen führen, aber es kann auch in die entgegengesetzte Richtung ausschlagen und somit Plankalkulationen zerschlagen.

Mit welcher Entwicklung ist für 2026 zu rechnen?

Wir gehen, Stand heute, auch für 2026 wieder von sinkenden Preisen aus und das, obwohl die Kosten für den Netzausbau, und sonstige Abgaben weiter steigen, um das Jahrhundertprojekt Energiewende finanziell weiterhin ausbauen zu können. Durch unsere nachhaltige, angepasste Beschaffungspolitik können wir Risiken streuen und auf kurzfristige Störungen auf der Angebots- oder Nachfrageseite flexibel reagieren. Allerdings sind auch wir hier wieder den Regeln des Marktes unterworfen und bestimmte geopolitische Ereignisse oder weitere Volatilitäten können entsprechende Strategieänderungen hervorrufen.

Ausführliche Informationen zu den Neuregelungen des §14a EnWG finden Sie hier:

§14a EnWG