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Fünfseenlandstrom

Eine Marke der Stadtwerke Landsberg

Wir sind Ihr nachhaltiger und zuverlässigen Energiepartner im Fünfseenland. Unser Ökostrom wird zu 100 % aus Wasserkraft aus dem Alpenraum gewonnen.  
Entdecken Sie jetzt die Vorteile von FünfseenlandStrom und leisten Sie einen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung in Ihrer Region!

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Mit dem passenden Tarif kann richtig gespart werden. 

 

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Erklärvideo: Ökostrom der Stadtwerke Landsberg

Fünfseenlandstrom

Unser Ökostrom

Bei uns fließen faire Strompreise und Umweltengagement ineinander. Denn wir beziehen den TÜV-zertifizierter Ökostrom aus Wasserkraftwerken des Portfolios der KlimaInvest Green Concepts GmbH (KlimaInvest). Für unser Portfolio beziehen wir somit ausschließlich Ökostrom von Produzenten, die selbst keine Atom- und Kohlekraftwerke betreiben. Wir unterstützen bevorzugt kleine Wasserkraftanlagen, in denen die natürliche Fließgeschwindigkeit des Elementes zur Erzeugung von Ökostrom genutzt wird. Bei der Erzeugung des Ökostroms entstehen keine klimaschädlichen CO2-Emissionen, somit ist der Ökostrom Co2- neutral.

Die Zertifizierung durch den TÜV NORD garantiert, dass der gelieferte Ökostrom tatsächlich die strengen Kriterien das VdTÜV-Merkblatt 1304 Basisrichtlinie Ökostromprodukte (10/2014) erfüllt.

Für einen handfesten Beitrag zu Umweltschutz und Nachhaltigkeit.

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Wir helfen Ihnen gerne weiter

Ihre persönlichen Ansprechpartner:innen

Sven-Robert Kundiger

Sven-Robert Kundiger

Privatkundenvertrieb und Marketingmanagement

Häufige Fragen zum Ökostrom & Erdgas

Sie fragen, wir antworten.

Auch als Ökostromanbieter müssen wir unseren Strom in der Regel über die Strombörse beziehen und dort ganz "normalen" Strom einkaufen. So ist der offizielle Weg. Daher müssen wir die gleichen Preise für Strom zahlen wie ein konventioneller Anbieter. Zusätzlich zum Preis für Strom beschaffen wir noch die Herkunftsnachweise für die Ökostromeigenschaft.

In Zusammenarbeit mit der KlimaInvest Green Concepts GmbH beziehen wir unseren grünen Strom ausschließlich aus Wasserkraftanlagen im Alpenraum. Die Stromerzeugung erfolgt dabei durch die natürliche Fließgeschwindigkeit des Wassers, was eine umweltfreundliche und CO2-emissionsfreie Energiequelle garantiert.

Ganz ohne zusätzliche Kosten für unsere Kundinnen und Kunden, ist unser Ökostrom seit dem 01. Januar 2024 auch TÜV NORD-zertifiziert.

Diese Initiative unterstreicht unser fortwährendes Engagement für den Klimaschutz. Das TÜV NORD Zertifikat mit dem zugehörigen Prüfzeichen unterstreicht die Qualität und Nachhaltigkeit des Stroms, indem es bestätigt, dass dieser zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen stammt.
Besonders wichtig ist uns dabei die sorgfältige Auswahl unserer Stromproduzenten. Wir setzen ausschließlich auf Energielieferanten, die keine Atom- oder Kohlekraftwerke betreiben, sondern sich auf kleine, umweltfreundliche Wasserkraftanlagen spezialisieren.

Diese Umstellung ist ein bedeutender Schritt in unserem Bestreben, nachhaltige Energie zu fördern und gleichzeitig unsere Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell nicht zu belasten.

Hier finden Sie ein spannendes Video zum Thema Herkunftsnachweise vom Umweltbundesamt. 

In der Regel dauert der Versorgerwechsel 14 Tage ab Auftragseingang. Bitte beachten Sie, dass bei einem Wechsel des Stromanbieters die Vertragslaufzeiten Ihres bisherigen Versorgers berücksichtigt werden müssen. Viele Anbieter haben Mindestvertragslaufzeiten, die eingehalten werden müssen, bevor ein Wechsel möglich ist. Sobald der Wechsel vom Netzbetreiber bestätigt wurde, senden wir Ihnen die Vertragsbestätigung mit dem Datum des Belieferungsbeginns zu. 

Ab dem 1. Januar 2026 muss der technische Wechsel des Stromlieferanten in Deutschland innerhalb von 24 Stunden und an jedem Werktag möglich sein. Dies basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 20a EnWG).Der 24h-Lieferantenwechsel ermöglicht es Verbrauchern, unter Berücksichtig der Vertragslaufzeiten, ihren Stromanbieter innerhalb eines Werktages zu wechseln. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr mehrere Wochen auf die Umstellung warten müssen – Ihr neuer Vertrag beginnt bereits am nächsten Werktag nach Bestätigung des Wechsels.


Nein, wir kündigen für Sie zum gewünschten Wechseltermin oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Sollten Sie jedoch bereits vor Antragsstellung selbst bei Ihrem Versorger gekündigt haben, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.
Nein, ein Anbieterwechsel ist für Sie generell kostenlos, auch Ihr bisheriger Versorger wird dafür keine Kosten in Rechnung stellen.
Der Wechsel geschieht für Sie unmerklich und reibungslos. Die durchgängige Belieferung ist während des gesamten Anbieterwechsels garantiert.
Ab Februar zahlen Sie monatlich einen Abschlagsbetrag. Das heißt es sind pro Jahr 11 Abschläge fällig. Warum erst ab Februar? Ihr Abschlag errechnet sich durch die Jahresendabrechnung, welche Sie erst Ende Januar erhalten. Damit Ihr Konto im Januar nicht mit einem Ihnen noch unbekannten Betrag belastet wird, haben die Stadtwerke Landsberg auf eine Abschlagszahlung ab Februar umgestellt.
Nein, die Anlage in Ihrem Haus, oder Ihrer Wohnung bleibt unangetastet. Beim Versorgerwechsel fallen keinerlei Arbeiten an der Technik an.
Im Falle eines Umzuges bitten wir Sie uns innerhalb von 6 Wochen nach Ihrem Umzug eine schriftliche Ummeldung zukommen zu lassen. In dieser sollte enthalten sein: Auszugsdatum mit Zählerstand, neue Adresse und Einzugsdatum des neuen Objekts mit Zählerstand. Sollte an Ihrer neuen Anschrift eine Versorgung durch die Stadtwerke nicht möglich bzw. von Ihnen nicht gewünscht sein, bitten wir Sie uns innerhalb der 6 Wochen eine Kündigung zukommen zu lassen.
Bei einer Störung bitten wir Sie, sich mit Ihrem zuständigen Netzbetreiber in Verbindung zu setzen. Sollte Ihnen dieser nicht bekannt sein, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Warum steigt der Grundpreis im Vergleich zu 2024?

Die Inflation treibt gesamtgesellschaftlich die fixen und variablen Kosten, sodass auch wir leider entsprechende Anpassungen vornehmen müssen. Neben den im Grundpreis verankerten Fixkosten, wie Messdienstleistung, Messtellenbetrieb oder netzeigenen Grundpreisen, müssen auch wir als Ihr regionaler Lieferant Fixkosten pauschal vorhalten, um Ihnen hier den bestmöglichen Service bieten zu können. Dazu gehören neben der hauseigenen IT-Infrastruktur, z. B. auch unser geschultes Servicepersonal um Ihnen telefonisch, persönlich oder per Mail mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Warum wird in diesem Jahr kein Bonus ausgezahlt?

Die Bonuszahlung aus dem Jahr 2023 für 2024 war eine einmalige Treue-Bonus Aktion für unsere Bestandskunden, welche uns in den äußerst herausfordernden Zeiten partnerschaftlich zur Seite gestanden sind. Wir kalkulieren unsere Strom- und Erdgaspreise immer am möglichen, für uns noch wirtschaftlich darstellbaren Kalkulationslimit, sodass für Sie als Kunde vollständige Transparenz herrscht. Versteckte Vertragsklauseln oder missverständliche Bonus-Versprechen gibt es bei uns nicht.

Warum senken wir nicht so stark wie (vielleicht) andere Versorger?

Die Einkaufsstrategien und Einkaufskonditionen der anderen Versorger sind uns nicht bekannt, von daher wissen wir auch nicht, inwieweit diese Risiken oder Zusatzmargen im Vorfeld bereits einkalkulieren. Versorger die gleichzeitig auch Grundversorger sind können solche Steigerungen über eine Anhebung der Grundversorgungspreise regulieren und müssen nicht jeden einzelnen Tarif erhöhen. Da wir diese Unterscheidung, aufgrund unseres derzeit nicht vorhandenen Grundversorgerstatus, aber nicht vornehmen können, sondern im Tarifbereich jedes Kundensegment gleichstellen, besteht diese Möglichkeit der Kostenweitergabe leider nicht.

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass eine vorausschauende, risikoaverse Beschaffungsstrategie langfristig zum Erfolg führt. Sicherlich kann das Eingehen eines kurzfristigen Risikos zu unerwarteten Erfolgen führen, aber es kann auch in die entgegengesetzte Richtung ausschlagen und somit Plankalkulationen zerschlagen.

Mit welcher Entwicklung ist für 2026 zu rechnen?

Wir gehen, Stand heute, auch für 2026 wieder von sinkenden Preisen aus und das, obwohl die Kosten für den Netzausbau, und sonstige Abgaben weiter steigen, um das Jahrhundertprojekt Energiewende finanziell weiterhin ausbauen zu können. Durch unsere nachhaltige, angepasste Beschaffungspolitik können wir Risiken streuen und auf kurzfristige Störungen auf der Angebots- oder Nachfrageseite flexibel reagieren. Allerdings sind auch wir hier wieder den Regeln des Marktes unterworfen und bestimmte geopolitische Ereignisse oder weitere Volatilitäten können entsprechende Strategieänderungen hervorrufen.

Ausführliche Informationen zu den Neuregelungen des §14a EnWG finden Sie hier:

§14a EnWG