Für von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise besonders Betroffene (insbesondere, aber nicht ausschließlich Selbständige, Gewerbetreibende, Gastronomie und Tourismusbetriebe) können die Gebühren für Wasser und Abwasser gestundet werden. Dabei wird für eine Stundung mit einer Dauer von bis zu sechs Monaten von der Erhebung der üblichen Stundungszinsen in Höhe von 2 % über dem Basiszinssatz pro Monat sowie einer Offenlegung der finanziellen Situation abgesehen.
Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, senden Sie uns einen formlosen Antrag in Textform (Brief, Telefax oder E-Mail) an
Stadtwerke Landsberg KU
Epfenhauser Strasse 12
86899 Landsberg am Lech
Fax: 08191/9478-28
Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann benötigen wir folgende Angaben: Warum Sie von Corona besonders betroffen sind, Kundennummer, Verbrauchsstelle, Bezeichnung der zu stundenden Forderung sowie Angaben dazu, ob Ihnen Ratenzahlungen möglich sind und (falls ja) eine mögliche Ratenhöhe.
Die Stadtwerke Landsberg erheben derzeit auf Grundlage der jeweils geltenden Beitrags- und Gebührensatzung für die Benutzung ihrer Wasserversorgungs- bzw. Entwässerungseinrichtung folgende Grund- und Verbrauchsgebühren:
Wasserzähler mit Dauerdurchfluss | ||
bis | 4 m³/h | 50 €/Jahr |
bis | 10 m³/h | 100 €/Jahr |
bis | 16 m³/h | 150 €/Jahr |
über | 16 m³/h | 300 €/Jahr |
jeweils zzgl. 7 % USt |
Wasser | 1,90 € / m³ |
Bauwasser | 1,90 € / m³ |
Verbrauchsgebühr ab 01.01.2021 |
jeweils zzgl. 7 % USt |
bis | 4 m³/h | 54 €/Jahr |
bis | 10 m³/h | 72 €/Jahr |
bis | 16 m³/h | 90 €/Jahr |
über | 16 m³/h | 300 €/Jahr |
1,43 € pro Kubikmeter Schmutzwasser |
0,55 € pro m² überbauter / befestigter Fläche |
Die Stadtwerke Landsberg erheben derzeit auf Grundlage der jeweils geltenden Beitrags- und Gebührensatzung für die Deckung Ihres Aufwands für die Herstellung ihrer Wasserversorgungs- bzw. Entwässerungseinrichtung folgende Beiträge:
pro m² Grundstücksfläche | 0,90 € |
pro m² Geschossfläche | 5,50 € |
zzgl. 7 % USt |
pro m² Grundstücksfläche | 1,00 € |
pro m² Geschossfläche | 11,00 € |
Wasserversorgung
Änderungssatzung Beitrags- und Gebührensatzung Stadtwerke Landsberg KU ab 01.01.2021
Beitrags- und Gebührensatzung Stadtwerke Landsberg KU
BeitragsGebuehrensatzung-BGS_WAS-SWL
Wasserabgabesatzung Stadtwerke Landsberg KU
Entwässerung
Änderungssatzung Beitrags- und Gebührensatzung Stadtwerke Landsberg KU ab 01.01.2020
Beitrags- und Gebührensatzung Stadtwerke Landsberg KU
BeitragsGebuehrensatzung-BGS-EWS-SWL
Entwässerungssatzung Stadtwerke Landsberg KU
Kostensatzung Stadtwerke Landsberg
Hinweis:
Für die Übermittlung von elektronischen und schriftformersetzenden Dokumenten, gemäß Artikel 3 BayEGovG und Artikel 3a Abs. 2 BayVwVfG, finden Sie hier weitere Informationen.