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Ökostrom von den Stadtwerken Landsberg

Als Stromanbieter für Landsberg am Lech und Umgebung stehen wir für faire Preise, verlässlichen Service sowie Schonung von Umwelt und Klima.

Unser TÜV NORD zertifizierter Ökostrom stammt zu 100% aus Wasserkraftwerken aus erneuerbaren Energiequellen. Bei der Erzeugung des Ökostroms entstehen keine klimaschädlichen CO2-Emissionen. Damit leisten Sie einen Beitrag zu Umweltschutz und Nachhaltigkeit.
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Große oder kleine Wohnfläche? Flexible Vertragslaufzeit oder langfristige Sicherheit? Single oder Großfamilie?

Mit dem passenden Stromtarif kann richtig gespart werden.

Strom-Tarife im Überblick

100% Ökostrom und einfacher Wechselservice

Komfort

Komfort

Für sicheres Wohlbefinden

Für alle, die einen zuverlässigen Energie-Partner vor Ort suchen. Unser Ökostrom-Tarif mit attraktivem Arbeitspreis.

Flexibel

Flexibel

Für maximale Freiheit

Für alle, die sich noch nicht festlegen wollen. Unser Ökostrom-Tarif ohne Mindestlaufzeit und mit einfachem Wechselservice.

Flexibel City

Flexibel City

Für maximale Freiheit

Für alle, die sich noch nicht festlegen wollen. Unser Ökostrom-Tarif ohne Mindestlaufzeit und mit einfachem Wechselservice.
Gültig in München und Augsburg.

Komfort-E

Komfort-E

Für mehr Mobilität

Für alle, die elektrisch unterwegs sind. Unser Ökostrom-Tarif für das Laden von E-Fahrzeugen (BEV, PHEV) zu Hause. Bei Interesse kontaktieren Sie uns.

Komfort Wärmespeicher

Komfort Wärmespeicher

Für wahre Gemütlichkeit

Für alle, die es gerne ressourcenschonend warm haben und als Heizquelle einen Wärmespeicher nutzen. Wir haben den passenden Ökostrom-Tarif dazu.

Komfort Wärmepumpe

Komfort Wärmepumpe

Für wahre Gemütlichkeit

Für alle, die es gerne ressourcenschonend warm haben und als Heizquelle eine Wärmepumpe nutzen. Wir haben den passenden Ökostrom-Tarif dazu.

Energiepartner

Energiepartner

FÜR MEHR LEICHTIGKEIT

Für alle Mitglieder der Vereine Landsberg X-PRESS, TSV 1882 Landsberg am Lech e.V. und Freie Turnerschaft Jahn e.V., die einen zuverlässigen Energie-Partner vor Ort suchen. Unser Ökostrom-Tarif mit attraktiven Arbeitspreis.

Komfort Allgäu

Komfort Allgäu

Für sicheres Wohlbefinden

Für alle Allgäuer:innen (Allgäu-Netz), die einen zuverlässigen Energie-Partner suchen. Unser Ökostrom-Tarif mit attraktiven Arbeitspreis.

Komfort VR-Bank

Komfort VR-Bank

Für sicheres Wohlbefinden

Für alle, die einen zuverlässigen Energie-Partner vor Ort suchen. Kooperation der Stadtwerke Landsberg mit der VR-Bank Landsberg-Ammersee eG. Bei Abschluss eines Stromvertrags erhalten Neukunden der Stadtwerke Landsberg eine einmalige Zuzahlung in Höhe von 20 Euro zu einem neuen Genossenschaftsanteil bei der VR-Bank Landsberg-Ammersee eG. Voraussetzung: Sie haben die Goldene girocard (Debitkarte) für Mitglieder.

Noch Fragen zur Energieversorgung?

Lesen Sie unsere FAQ

Erklärvideo: Ökostrom der Stadtwerke Landsberg

Ökostrom von den Stadtwerken Landsberg

Warum Strom von den Stadtwerken Landsberg?

Bei uns fließen faire Strompreise und Umweltengagement ineinander. Denn wir beziehen den TÜV-zertifizierter Ökostrom aus Wasserkraftwerken des Portfolios der KlimaInvest Green Concepts GmbH (KlimaInvest). Für unser Portfolio beziehen wir somit ausschließlich Ökostrom von Produzenten, die selbst keine Atom- und Kohlekraftwerke betreiben. Wir unterstützen bevorzugt kleine Wasserkraftanlagen, in denen die natürliche Fließgeschwindigkeit des Elementes zur Erzeugung von Ökostrom genutzt wird. Bei der Erzeugung des Ökostroms entstehen keine klimaschädlichen CO2-Emissionen, somit ist der Ökostrom Co2- neutral.

Die Zertifizierung durch den TÜV NORD garantiert, dass der gelieferte Ökostrom tatsächlich die strengen Kriterien das VdTÜV-Merkblatt 1304 Basisrichtlinie Ökostromprodukte (10/2014) erfüllt.

Für einen handfesten Beitrag zu Umweltschutz und Nachhaltigkeit.

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Wir helfen Ihnen gerne weiter

Ihre persönlichen Ansprechpartner:innen

Häufige Fragen zum Ökostrom

Sie fragen, wir antworten.

Vorgesehene Regelungen für Haushaltskund:innen:

  • Erstmalige Entlastung mit Abschlag für März 2023
  • Rückwirkende Entlastung für Januar und Februar 2023
  • Laufzeit bis 31.12.2023 (Verlängerungsoption bis 30.04.2024)
  • Preisdeckel von 40 Cent/kWh brutto für Entlastungskontingent
  • Entlastungskontingent entspricht 80 % der Jahresverbrauchsprognose (Basis Netzbetreiber)
  • Ungeachtet der Preisbremsen kann ein Preisvergleich lohnend sein.

Auch als Ökostromanbieter müssen wir unseren Strom in der Regel über die Strombörse beziehen und dort ganz "normalen" Strom einkaufen. So ist der offizielle Weg. Daher müssen wir die gleichen Preise für Strom zahlen wie ein konventioneller Anbieter. Zusätzlich zum Preis für Strom beschaffen wir noch die Herkunftsnachweise für die Ökostromeigenschaft.

In Zusammenarbeit mit der KlimaInvest Green Concepts GmbH beziehen wir unseren grünen Strom ausschließlich aus Wasserkraftanlagen im Alpenraum. Die Stromerzeugung erfolgt dabei durch die natürliche Fließgeschwindigkeit des Wassers, was eine umweltfreundliche und CO2-emissionsfreie Energiequelle garantiert.

Ganz ohne zusätzliche Kosten für unsere Kundinnen und Kunden, ist unser Ökostrom seit dem 01. Januar 2024 auch TÜV NORD-zertifiziert.

Diese Initiative unterstreicht unser fortwährendes Engagement für den Klimaschutz. Das TÜV NORD Zertifikat mit dem zugehörigen Prüfzeichen unterstreicht die Qualität und Nachhaltigkeit des Stroms, indem es bestätigt, dass dieser zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen stammt.
Besonders wichtig ist uns dabei die sorgfältige Auswahl unserer Stromproduzenten. Wir setzen ausschließlich auf Energielieferanten, die keine Atom- oder Kohlekraftwerke betreiben, sondern sich auf kleine, umweltfreundliche Wasserkraftanlagen spezialisieren.

Diese Umstellung ist ein bedeutender Schritt in unserem Bestreben, nachhaltige Energie zu fördern und gleichzeitig unsere Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell nicht zu belasten.

Hier finden Sie ein spannendes Video zum Thema Herkunftsnachweise vom Umweltbundesamt. 

Der Versorgerwechsel dauert in der Regel 14 Tage ab Auftragseingang. Sobald der Wechsel vom Netzbetreiber bestätigt wurde, senden wir Ihnen die Vertragsbestätigung mit dem Datum des Belieferungsbeginns zu.
Nein, wir kündigen für Sie zum gewünschten Wechseltermin oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Sollten Sie jedoch bereits vor Antragsstellung selbst bei Ihrem Versorger gekündigt haben, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.
Nein, ein Stromanbieterwechsel ist für Sie generell kostenlos, auch Ihr bisheriger Versorger wird dafür keine Kosten in Rechnung stellen.
Der Wechsel geschieht für Sie unmerklich und reibungslos. Die durchgängige Belieferung ist während des gesamten Anbieterwechsels garantiert.
Ab Februar zahlen Sie monatlich einen Abschlagsbetrag. Das heißt es sind pro Jahr 11 Abschläge fällig. Warum erst ab Februar? Ihr Abschlag errechnet sich durch die Jahresendabrechnung, welche Sie erst Ende Januar erhalten. Damit Ihr Konto im Januar nicht mit einem Ihnen noch unbekannten Betrag belastet wird, haben die Stadtwerke Landsberg auf eine Abschlagszahlung ab Februar umgestellt.
Nein, die elektrische Anlage in Ihrem Haus, oder Ihrer Wohnung bleibt unangetastet. Beim Versorgerwechsel fallen keinerlei Arbeiten an der Technik an.
Im Falle eines Umzuges bitten wir Sie uns innerhalb von 6 Wochen nach Ihrem Umzug eine schriftliche Ummeldung zukommen zu lassen. In dieser sollte enthalten sein: Auszugsdatum mit Zählerstand, neue Adresse und Einzugsdatum des neuen Objekts mit Zählerstand. Sollte an Ihrer neuen Anschrift eine Versorgung durch die Stadtwerke nicht möglich bzw. von Ihnen nicht gewünscht sein, bitten wir Sie uns innerhalb der 6 Wochen eine Kündigung zukommen zu lassen.
Bei einer Störung bitten wir Sie, sich mit Ihrem zuständigen Netzbetreiber in Verbindung zu setzen. Sollte Ihnen dieser nicht bekannt sein, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Warum ist diese Preisanpassung notwendig?

Die Bundesregierung hatte ursprünglich geplant, zur Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte 2024 einen Zuschuss von 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zu gewähren. So sollten die Entgelte gedrückt und Privathaushalte und Unternehmen entlastet werden.

Aufgrund der geänderten haushaltsrechtlichen Lage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist diese Regelung nun wieder aufgehoben worden. Daher gaben die Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW Mitte Dezember die Erhöhung der Übertragungsnetzentgelte für das Jahr 2024 bekannt. Die Steigerung der Netzentgelte liegt im Durchschnitt bei 6,43 ct/kWh und haben sich somit mehr als verdoppelt.

In Folge des Anstiegs der Übertragungsnetzentgelte erhöht sich nachträglich auch die § 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage (bisher mit 0,403 ct/kWh veranschlagt auf 0,643 ct/kWh) für das Lieferjahr 2024.

Die Netzentgelte und die StromNEV-Umlage werden über Ihre Stromrechnung in gleicher Höhe eingezogen. Wir möchten betonen, dass wir als Energieversorger keinen Einfluss auf diese Preiserhöhung haben.

 

Warum wieder nach oben, die Preise am Markt sinken doch weiter…?

Die Preisanpassung ist mit der Preiserhöhung aus 2022 oder der Preissenkung aus 2023 nicht zu vergleichen. Die Preisanpassungen Ende 2022 sowie die Preissenkung Ende 2023 waren sehr stark marktgetrieben. In den Jahren 2022 und 2023 führten die volatilen Energiemärkte zu außergewöhnlichen Belastungen innerhalb unseres vorrausschauenden und risikoarmen Beschaffungsleitfadens. Für 2023 schlug das Pendel nach oben, für 2024 wieder nach unten aus. Auch wenn sich im Jahr 2024 dieser Trend fortsetzt, können wir aufgrund der langfristigen Strategie erst 2025 wieder reagieren und dann (voraussichtlich) die Preise weiter senken. Dies kann heute allerdings nicht seriös garantiert werden.

 

Warum wurde dieser Anstieg nicht schon bei der Preissenkung zum 01.01.2024 berücksichtigt?

Die Preissenkung zum 01.01.2024 wurde unsererseits bereits Mitte November kommuniziert. Die neu kalkulierten Preise ergaben sich aus der uns damals bekannten Gültigkeit des Einkaufspreises, der staatlichen Abgaben, Steuern und Umlagen sowie den damals gültigen Netzentgelten Ihres örtlichen Verteilnetzbetreibers. Die Kommunikation des Wegfalls des Bundeszuschusses an die Öffentlichkeit erfolgte im Dezember 2023, was zur Folge hatte, dass die einzelnen Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber die Neukalkulation auf den Weg brachten und erst mit zeitlichem Versatz die neu errechneten Entgelte für uns wirksam wurden.

 

Warum können Sie die Erhöhung nicht selbst tragen?

Unsere Endkundenpreise sind immer mit sehr spitzem Bleistift kalkuliert. Das wettbewerbliche Umfeld lässt vertrieblich keine starken Gewinnmargen und Risikopuffer in der Preiskalkulation zu. Dies führt dazu, dass bei unvorhergesehen Änderungen, auf welche wir keinerlei Einfluss haben, Anpassungen in beide Richtungen vorgenommen werden.

Da diese Erhöhung bereits zum 01.01.2024 greift, wir aber die Preise erst zum 01.04.2024 erhöhen, tragen wir die gestiegenen und an uns weiterverrechneten Kosten des ersten Quartals bereits jetzt. Wir wollten hier keine unnötigen Schnellschüsse produzieren, sondern die neuen Sachverhalte und Kostenbelastungen genauestens prüfen. Um unsere Servicequalität, unseren regionalen Beitrag zur Energiewende sowie unsere Aufrechterhaltung und unseren Ausbau der örtlichen Infrastruktur nicht nachhaltig zu gefährden, müssen wir die zusätzlichen Belastungen leider ab dem 01.04.2024 weitergeben.

 

Wie wirkt sich das Ganze auf die Preisgestaltung im Jahr 2025 aus?

Inwieweit die Bundesregierung die Höhe der Übertragungsnetzentgelte stabilisiert und subventioniert, kann heute keiner seriös vorhersagen. Dies wird dann erste rund um die Beratungen zum Bundeshaushalt 2025 beschlossen. Sollte die Stabilisierung für 2025 wieder nicht vorgesehen sein, wird dies hoffentlich frühzeitig kommuniziert und kann somit in unserer Preisgestaltung direkt Berücksichtigung finden.

 

Warum können andere Versorger die Preise stabil halten und geben die Kosten nicht weiter?

Die Einkaufsstrategien und Einkaufskonditionen der anderen Versorger sind uns nicht bekannt, von daher wissen wir auch nicht, inwieweit diese Risiken oder Zusatzmargen im Vorfeld bereits einkalkulieren. Versorger die gleichzeitig auch Grundversorger sind können solche Steigerungen über eine Anhebung der Grundversorgungspreise regulieren und müssen nicht jeden einzelnen Tarif erhöhen. Da wir diese Unterscheidung aber nicht vornehmen können, sondern im Tarifbereich jedes Kundensegment gleichstellen, besteht diese Möglichkeit der Kostenweitergabe nicht.