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Erdgas für Industrie- und Gewerbekunden

Erdgas ist für Industrie- und Gewerbekunden ein wichtiger und zuverlässiger Energieträger, der zudem die geringsten Umweltbelastungen aller fossilen Brennstoffe aufweist. Wir kaufen unser Erdgas direkt beim Großhandelsmarkt ein. Dadurch profitieren unsere Kunden von Kostendegression und somit günstigen Beschaffungspreisen. Wir beraten Sie gerne umfassend und individuell, um Ihnen dann das passende Erdgasprodukt anzubieten. Wechseln Sie auf die regionale Seite!

Nutzen Sie unseren

Tarifrechner

Große oder kleine Betriebsfläche? Flexible Vertragslaufzeit oder langfristige Sicherheit?

Mit dem passenden Gastarif kann richtig gespart werden.

Erdgas-Tarife im Überblick

Mehr Spielraum & wärmende Sicherheit

KOMFORT GEWERBE GAS

KOMFORT GEWERBE GAS

für wärmende Sicherheit

Für Gewerbekunden ist eine günstige und zuverlässige Erdgasversorgung wichtig. Mit unserem Komfort-Gewerbetarif sichern Sie sich darüber hinaus Flexibilität durch eine kurze Vertragslaufzeit.
FLEXIBEL GEWERBE GAS

FLEXIBEL GEWERBE GAS

für mehr Spielraum

Für Gewerbekunden ist eine günstige und zuverlässige Erdgasversorgung wichtig. Mit unserem Flexibel-Gewerbetarif, ohne Mindestlaufzeit, sichern Sie sich darüber hinaus hohe Flexibilität.
Immo-Partner Gas

Immo-Partner Gas

für Bauträger, Immobilienbesitzer und Immobilienverwalter ab 5 Zählpunkten

Durch die Bündelung Ihrer Objekte vereinfachen Sie Ihre Versorgungsprozesse und realisieren mit uns zusammen einen günstigen Tarif.
Aktiv Gas Pro Max

Aktiv Gas Pro Max

für Gewerbekunden ab einem Jahresverbrauch von 300.000 kWh

Ihr Energiepreis wird bedarfsgerecht und auf Basis der aktuellen Großhandelspreise kalkuliert. Sie entscheiden einfach nur noch über die Laufzeit!
Dynamik Gas Pro Max

Dynamik Gas Pro Max

für Gewerbekunden ab einem Jahresverbrauch von 500.000 kWh

Bei diesem Tarif reduzieren Sie Ihr Preisrisiko, indem Sie Ihre benötigte Menge in mehreren Anteilen einkaufen. Die jeweiligen Einkaufszeitpunkte wählen Sie selbst und sichern sich dadurch günstige Konditionen.

Noch Fragen zur Energieversorgung?

Lesen Sie unsere FAQ

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Ihre persönliche Kontaktperson

Sven-Robert Kundiger

Sven-Robert Kundiger

Geschäftskundenbetreuer

Häufige Fragen zum Erdgas

Sie fragen, wir antworten.

Vorgesehene Regelungen für Haushaltskunden:

  • Erstmalige Entlastung mit Abschlag für März 2023
  • Rückwirkende Entlastung für Januar und Februar 2023
  • Laufzeit bis 31.12.2023 (Verlängerungsoption bis 30.04.2024)
  • Preisdeckel von 12 Cent/kWh brutto für Entlastungskontingent
  • Entlastungskontingent entspricht 80 % der Jahresverbrauchsprognose (Basis September 2022)
  • Ungeachtet der Preisbremsen kann ein Preisvergleich lohnend sein.
Der Versorgerwechsel dauert in der Regel 14 Tage ab Auftragseingang. Sobald der Wechsel vom Netzbetreiber bestätigt wurde, senden wir Ihnen die Vertragsbestätigung mit dem Datum des Belieferungsbeginns zu.
Nein, wir kündigen für Sie zum gewünschten Wechseltermin oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Sollten Sie jedoch bereits vor Antragsstellung selbst bei Ihrem Versorger gekündigt haben, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.
Nein, ein Gasanbieterwechsel ist für Sie generell kostenlos, auch Ihr bisheriger Versorger wird dafür keine Kosten in Rechnung stellen.
Der Wechsel geschieht für Sie unmerklich und reibungslos. Die durchgängige Belieferung ist während des gesamten Anbieterwechsels garantiert.
Nein, die elektrische Anlage in Ihrem Haus, oder Ihrer Wohnung bleibt unangetastet. Beim Versorgerwechsel fallen keinerlei Arbeiten an der Technik an.
Ab Februar zahlen Sie monatlich einen Abschlagsbetrag. Das heißt es sind pro Jahr 11 Abschläge fällig. Warum erst ab Februar? Ihr Abschlag errechnet sich durch die Jahresendabrechnung, welche Sie erst Ende Januar erhalten. Damit Ihr Konto im Januar nicht mit einem Ihnen noch unbekannten Betrag belastet wird, haben die Stadtwerke Landsberg auf eine Abschlagszahlung ab Februar umgestellt.
Im Falle eines Umzuges bitten wir Sie uns innerhalb von 6 Wochen nach Ihrem Umzug eine schriftliche Ummeldung zukommen zu lassen. In dieser sollte enthalten sein: Auszugsdatum mit Zählerstand, neue Adresse und Einzugsdatum des neuen Objekts mit Zählerstand. Sollte an Ihrer neuen Anschrift eine Versorgung durch die Stadtwerke nicht möglich bzw. von Ihnen nicht gewünscht sein, bitten wir Sie uns innerhalb der 6 Wochen eine Kündigung zukommen zu lassen.
Bei einer Störung bitten wir Sie, sich mit Ihrem zuständigen Netzbetreiber in Verbindung zu setzen. Sollte Ihnen dieser nicht bekannt sein, helfen wir Ihnen gerne weiter.