Eingabehilfen öffnen

Stromnetz

Netzgebiet & Grund-/Ersatzversorgung

Netzgebiet & Grund-/Ersatzversorgung
Die Stadtwerke Landsberg betreuen das Stromnetz in der Stadt Landsberg am Lech und einigen Gebieten außerhalb der Stadt.

Netzgebiet Strom - das Stromnetz der Stadtwerke Landsberg

Wenn Sie wissen wollen, ob Ihre Anschrift in unsere Netzgebiete für Strom fällt, werden Sie hier fündig:

Download Straßenliste

Zahlen, Daten und Fakten zu unserem Stromnetz.

Knapp 400 Kilometer Stromkabel sind notwendig um ca. 29.000 Einwohner in Landsberger*innen zu versorgen. Dies und mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Tabellen und Datenblättern.

Veröffentlichungspflichten gemäß StromNZV & StromNEV 2020
Netzdaten 2022
Netzdaten 2022
Lastgang DBA 2022

Grundversorgung

01.01.2019 bis 31.12.2021 Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG wurde zum 01.07.2018 als Grundversorger für das Netzgebiet der Stadtwerke Landsberg KU die Elektrizitätswerk Landsberg GmbH ermittelt.
Die festgestellten Grundversorgungspflichten gelten vom 01.01.2019 bis 31.12.2021. Die nächste Festlegung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2021.

01.01.2022 bis 31.12.2024
Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG wurde zum 01.07.2021 als Grundversorger für das Netzgebiet der Stadtwerke Landsberg KU die Elektrizitätswerk Landsberg GmbH ermittelt.
Die festgestellten Grundversorgungspflichten gelten vom 01.01.2022 bis 31.12.2024. Die nächste Festlegung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2024.

Ersatzversorgung

Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Energie über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in der Ersatzversorgung. Die Ersatzversorgung für Strom wird vom jeweils aktuellen Grundversorger des Netzgebietes der Stadtwerke Landsberg KU durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Grund-/ Ersatzversorgungsbelieferung sind auf der Internetseite des jeweiligen Grundversorgers zu finden.

Haus-/ Netzanschluss Strom

Sie benötigen einen Hausanschluss für Strom? Oder einen Netzanschluss für Ihre Einspeise- bzw. Erzeugungsanlage beantragen?
Hier finden Sie alle notwendigen Informationen, Anträge und Formulare für die nachfolgenden Arbeiten:

  • Erstellung, Verstärkung oder Umlegung von Haus-/Netzanschlüssen
  • Rückbau von Haus-/Netzanschlüsen
  • Ausbau von Zähler- bzw. Messeinrichtungen
  • Anschluss einer Einspeiseanlage

Mehr Informationen:

Einspeiser (Erzeugungs-/Einspeiseanlagen)
Zähler-/Messwesen Strom