Eine sichere und zuverlässige Wasserver- und Abwasserentsorgung ist ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge für die Menschen und deshalb eine kommunale Pflichtaufgabe.
Welche Organisationform zur Erfüllung dieser Aufgaben gewählt wird, bleibt den Kommunen überlassen. Sie müssen allerdings sicherstellen, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.
Alle Versorgungsunternehmen müssen unabhängig von ihrer Unternehmensgröße die heutigen Anforderungen an Organisationsgrad, Personalqualifikation, Effizienz, technische Regeln sowie der Arbeitssicherheit erfüllen.
Insbesondere sicherheitstechnische, hygienische, umweltschutzbezogene, gebrauchstauglichkeitsbezogene, verbraucherschutzbezogene und organisatorische Anforderungen an die Wasserversorgung werden in den DVGW-Regelwerk definiert.
Verschiedene DIN/EN-Normen wie z.B. die DIN 2000 „Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Anlagen oder die DIN EN 752 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden.
DWA-Regelwerk enthält einheitliche technische Regeln, vorwiegend für Planung, den Bau und den Betrieb von Anlagen der Abwasserbeseitigung.
http://de.dwa.de/regelwerk-fachpublikationen.html
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