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29.09.2023 - Strom für Wärmepumpen wird günstiger

29.09.2023 - Strom für Wärmepumpen wird günstiger

Für Betreiber von Wärmepumpen verringern sich, gemäß § 22 Energiefinanzierungsgesetzt (EnFG), die Strompreise: 

Welche Umlagen sind betroffen?

  • Seit dem 01.01.2023 beläuft sich die KWKG-Umlage auf 0,357 ct/kWh und die Offshore-Netzumlage auf 0,591 ct/kWh. Um Wärmepumpenbesitzer zu entlasten, können beide Umlagen rückwirkend zum 01.01.2023 auf 0,00 ct/kWh gesenkt werden.

Wer ist berechtigt?

  • Die Strompreissenkung gilt speziell für elektrisch angetriebene Wärmepumpen, die über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden sind. 

Gilt die Absenkung auch für den Wärmetarif Nachtspeicherheitzung?

  • Nein, die Senkung gilt nur für Stromtarife, welche Wärmepumpen versorgen.

Was müssen Sie jetzt tun? 

Um Ihren Anspruch auf eine Strompreissenkung prüfen zu können, füllen Sie bitte das folgende Formular aus und schicken es ab.  Eine detaillierte Ausweisung der gesenkten Umlagen finden Sie auf der nächsten Abrechnung.