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Eichzeitverlängerung für Wasserzähler

Eichzeitverlängerung für Wasserzähler
Die Stadtwerke Landsberg KU informieren über die geplante Verlängerung der Eichfrist von Wasserzählern, die im Jahr 2020 ausgetauscht werden müssen.
  • Bauvorhaben:  Stichprobenverfahren/Eichzeitverlängerung Stadtwerke Landsberg
  • Bauzeit: 15.06. – 19.06.2020 
  • Zweck des Bauvorhabens: Eichzeitverlängerung (3 Jahre) des gesetzlich vorgeschriebenen Austausch von Wasserzählern 
  • Ansprechpartner Stadtwerke Landsberg KU: Martin Michl
  • Ausführende Firma:   Sensus Services GmbH 

Kurzbeschreibung des Bauvorhabens:

Für die Fristverlängerung wird ein gesetzlich festgelegter Anteil der baugleichen Wasserzähler eines Austauschjahres ausgebaut und seitens einer anerkannten Prüfstelle getestet. Entsprechen diese Wasserzähler den gesetzlichen Messgenauigkeiten wird die Eichfrist aller anderen Wasserzähler dieses Austauschjahres um 3 Jahre verlängert.

Die Entscheidung für das amtliche Stichprobenverfahren beruht auf zwei Faktoren, zum einem sind es Gründe der Nachhaltigkeit, da mit der Verlängerung der Eichgültigkeitsdauer keine neuen Kaltwasserzähler eingebaut werden müssen, zum anderen sind es wirtschaftliche Gründe. 

Beide Faktoren sind auch für Sie als Kunde wichtig, da Sie weiterhin qualitativ hochwertiges Trinkwasser zu akzeptablen Preisen geliefert bekommen.

Die ausgewählten Haushalte werden frühzeitig (ca. 2 Wochen vorher) von der Firma Sensus angeschrieben, inkl. Bekanntgabe des Wasserzähleraustauschtermins.

Einschränkungen/ Behinderungen während des Bauvorhabens:  

Für den Wasserzählertausch muss die Wasserzufuhr unterbrochen werden. Während dieser Zeit ist darauf zu achten, dass keine Verbrauchsgeräte (Waschmaschine, Spülmaschine, elektrische. Durchlauferhitzer etc.) in Betrieb sind und dass die Zapfstellen geschlossen gehalten werden, da sonst Schäden an den Geräten bzw. der Wasserversorgungsanlage entstehen können.

Besonderheiten:          

Für die Durchführung des Zählerwechsels sind Mitarbeiter der Firma Sensus Services GmbH angewiesen sich entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu verhalten und diese anzuwenden. Wir bitten auch Sie die unter anderem geforderten Mindestabstände von ca. 2,0 m zu unseren Mitarbeitern einzuhalten. Stehen Sie zum Zeitpunkt des Zählerwechsels unter Quarantäne, bitten wir Sie uns dies unbedingt mitzuteilen.