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29.04.2022 - Eichzeit­verlängerung des gesetzlich vorgeschriebenen Austausch von Wasserzählern

29.04.2022 - Eichzeit­verlängerung  des gesetzlich vorgeschriebenen Austausch von Wasserzählern

Projekt:

Stichprobenverfahren / Eichzeitverlängerung Stadtwerke Landsberg

Ausführungszeit:

16.05. – 20.05.2022

Zweck des BV:  

Eichzeitverlängerung (3 Jahre) des gesetzlich vorgeschriebenen Austausch von Wasserzählern

Projektinformation:        

Für die Fristverlängerung wird ein gesetzlich festgelegter Anteil der baugleichen Wasserzähler eines Austauschjahres ausgebaut und seitens einer anerkannten Prüfstelle getestet. Entsprechen diese Wasserzähler den gesetzlichen Messgenauigkeiten wird die Eichfrist aller anderen Wasserzähler dieses Austauschjahr, um 3 Jahre verlängert.

Die Entscheidung für das amtliche Stichprobenverfahren beruht auf zwei Faktoren, zum einem sind es Gründe der Nachhaltigkeit, da mit der Verlängerung der Eichgültigkeitsdauer keine neuen Kaltwasserzähler eingebaut werden müssen, zum anderen sind es wirtschaftliche Gründe.

Beide Faktoren sind auch für Sie als Kunde wichtig, da Sie weiterhin qualitativ hochwertiges Trinkwasser zu akzeptablen Preisen geliefert bekommen.

Die ausgewählten Haushalte werden frühzeitig (ca. 2 Wochen vorher) von der Firma Sensus angeschrieben, incl. Bekanntgabe des Wasserzähleraustauschtermins.

ausführende Firmen:

Sensus Services GmbH

Einschränkungen/ Behinderungen während Wasserzählertausch:

Für den Wasserzählertausch muss die Wasserzufuhr unterbrochen werden. Während dieser Zeit ist darauf zu achten, dass keine Verbrauchsgeräte (Waschmaschine, Spülmaschine, elektrische. Durchlauferhitzer etc.) in Betrieb sind und dass die Zapfstellen geschlossen gehalten werden, da sonst Schäden an den Geräten bzw. der Wasserversorgungsanlage entstehen können.

Besonderheiten:            

Für die Durchführung des Zählerwechsels sind Mitarbeiter der Firma Sensus Services GmbH angewiesen sich entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu verhalten und diese anzuwenden. Wir bitten auch Sie die unter anderem geforderten Mindestabstände von ca. 2,0 m zu unseren Mitarbeitern einzuhalten. Stehen Sie zum Zeitpunkt des Zählerwechsels unter Quarantäne, bitten wir Sie uns dies unbedingt mitzuteilen.