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20.04.2023 - Dritter Förderaufruf "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“

20.04.2023 - Dritter Förderaufruf "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“

Was wird gefördert?
Der Neuaufbau von öffentlich zugänglicher Normal- oder Schnell-Ladeinfrastruktur in Bayern.

Wer ist Antragsberechtigt?
Natürliche und juristische Personen. Nicht antragsberechtigt sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)

Fristen zur Antragseinreichung:
02.05.2023, 10 Uhr bis zum 30.06.2023, 18 Uhr

Förderhöhe:
Normal-Ladepunkte ab 3,7 kW bis 22 kW werden mit einem prozentualen Anteil von 40% bis höchstens 2.500 € pro Ladepunkt gefördert.
Schnell-Ladepunkte mit Ladeleistung von mehr als 22 kW bis kleiner 100 kW werden mit einem prozentualen Anteil von 40% bis höchstens 10.000 € pro Ladepunkt gefördert.

Weitere Informationen unter: https://www.bayern-innovativ.de/de/foerderprogramme-elektromobilitaet

Die Stadtwerke Landsberg sind Ihr kompetenter Partner im Errichten und Betreiben von öffentlichen Ladesäulen für Elektrofahrzeuge. Wir unterstützen Sie beim Aufbau und Betrieb Ihrer Ladeinfrastruktur und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot
Als Ihr persönlicher Ansprechpartner rund um das Thema E-Mobilität berate ich Sie gerne zu Ihren individuellen Möglichkeiten und Anforderungen.