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30.01.2023 - Informationen zur Jahresendabrechnung - Die Jahresendabrechnung einfach erklärt

30.01.2023 - Informationen zur Jahresendabrechnung - Die Jahresendabrechnung einfach erklärt

Wichtige Informationen zur Jahresverbrauchsabrechnung 2022 

  • Die Abrechnung berücksichtigt die Dezember-Soforthilfe Erdgas und Fernwärme der Bundesregierung.
  • Die neuen Abschläge enthalten jedoch noch nicht die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme.
  • Die Mehrwertsteuersenkung für Gas und Fernwärme auf 7 % erhalten Sie für Ihren gesamten Jahresverbrauch 2022. Für Strom gelten unverändert 19 %.
  • Wir werden Ihnen im März – nochmals neue Abschlagsmitteilungen zusenden, in denen die Preisbremsen berücksichtigt werden. Bis dahin gelten die in der Jahresverbrauchsabrechnung ausgewiesenen Abschläge.
  • Frühestens ab April können Abschläge wieder individuell angepasst werden. 

 Die wichtigsten Bestandteile Ihrer Strom- und Gasrechnung erkären wir Ihnen anhand der folgenden Beispielrechnungen:

Rechnungserläuterung Strom

Rechnungserläuterung Gas

Für Rückfragen aufgrund unklarer Zählerstände senden Sie uns gern ein Foto Ihres Zählers über unser Kontaktformular https://www.stadtwerke-landsberg.de/zaehlerstaende-melden.