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14.04.2023 Achtung! Wasserschutzgebiet

14.04.2023 Achtung! Wasserschutzgebiet

Wasserschutzgebiete auf Ihrer Ausführstrecke

Wenn Sie die Gebiete der Hartmahd, der Weststadt bzw. der Teufelsküche als Ausführstrecke mit Ihrem Hund nutzen ist Ihnen vielleicht schon aufgefallen, dass im südlichen Bereich weder Tiere weiden noch Gülle ausgebracht wird.

Dies hat den Grund, dass hier seit vielen Jahren aus den Brunnenanlagen Trinkwasser gewonnen wird. Zur Sicherung der Wasserqualität wurden Wasserschutzgebiete ausgewiesen, in denen wegen der Vermeidung des Eintrags von Keimen die Beweidung verboten ist. Landwirten ist es untersagt, die als Dünger tauglichen Ausscheidungen von Tieren als Gülle oder Festmist auf diesen Flächen auszubringen. Sie müssen auf Mineraldünger ausweichen. Würden die Landwirte gegen diese Auflagen verstoßen, müssten Sie mit hohen Bußgeldern rechnen.

Daher stellen Hundehaufen, mit ihrer enormen Keimbelastung, ein noch deutlich höheres Gefährdungspotenzial dar. In der seit dem 23.10.2008 gültigen neuen Schutzgebietsverordnung ist es verboten Hundekot in die Zone II des Schutzgebietes einzubringen. Bei Verstößen kann ein Bußgeld erhoben werden.

Bitte bedenken Sie, dass wir als Ihr Wasserversorger verpflichtet sind, die Ansprüche aller Bürger:innen auf höchste Qualität des Trinkwassers zufriedenzustellen und jegliche Gefahr auszuschließen.

Wir hoffen, dass Sie Verständnis aufbringen. Bitte leinen Sie daher Ihre Hunde in den gekennzeichneten Bereichen an und entsorgen Sie anfallende Hundehäufchen im dafür vorgesehenen Behälter.

Die Grenzen der Wasserschutzgebiete können Sie den folgenden Karten entnehmen.

Vielen Dank!

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