Trinkwasserverordnung aus dem Jahr 2001
Mit Bekanntmachung vom 28.11.2011 ist die Trinkwasserverordnung für Deutschland geändert worden, die im Rahmen der EG-Trinkwasserrichtlinie 2001 in Kraft trat. Die Trinkwasserverordnung ist auch weiterhin eine Garantie für unser Lebensmittel Nr. 1.
Doch es hat sich einiges geändert:
- Die Normen für die Qualität gelten nun am Zapfhahn und nicht nur für das Rohwasser aus Brunnen und Quellen. Das ist neu und entscheidend für die Wasserqualität.
- Die Anforderungen an die Qualität der Probenahme, der Labors und Untersuchungsergebnisse sind weiter gestiegen. Qualitätssicherung und Zertifizierung der Labors sind deshalb Standard.
- Zum Teil wurden neue Parameter eingeführt oder Grenzwerte verschärft
- Das Wasserwerk ist für den bestmöglichen Betrieb des Rohrleitungsnetzes, der Hausbesitzer allerdings ausdrücklich für die Installationen im Haus verantwortlich.
Einteilung der Versorgungsbereiche:
IB1 = Altstadt, Katharinenvorstadt, Schwaighofsiedlung
KKH2 = Katharinenanger, Gebiet westlich der B17
STW3 = Landsberg Ost, Alte Bergstraße, Hofgraben, Reisch, Pitzling
Trinkwasserverordnung (200 KB)
[Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 in der Neufassung vom 28.11.2011]


